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Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/2019 in der Höhe von € 135,- zu gewähren.

Auch von der Gemeinde Behamberg gibt es einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 100,-. Die Heizkostenzuschüsse (Land und Gemeinde) können bis 30. März 2019 im Gemeindeamt beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: AusgleichszulagenbezieherInnen, BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG, BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren  Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt sowie sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt.