KIRTAG 2024

Sehr geehrte Marktfahrer!

Die Gemeinde Behamberg freut sich wieder den traditionellen Kirtag am 27. Oktober abhalten zu können!.

Um eine reibungslose Abwicklung des Marktes zu gewährleisten, ersuchen wir Sie dringend, folgende Punkte zu beachten:

  1. Auf jedem Marktstand ist eine Tafel mit dem Namen und Anschrift des Ausstellers anzubringen. Gewerbliche Marktfahrer müssen überdies den Originalgewerbeschein bei sich führen und den Organen auf Verlangen vorweisen.  
  2. Die Ortsdurchfahrt ist für den Straßenverkehr ab 5.00 Uhr gesperrt.  
  3. Die Standaufstellung hat ausschließlich auf dem zugewiesenen Platz zu erfolgen. Verstöße dagegen können mit sofortigem Platzverweis geahndet werden.  
  4. Mit der Standaufstellung darf frühestens um 5.00 Uhr begonnen werden.
  5. Die Höhe des Standgeldes beträgt € 3,00 je Laufmeter. Zusätzlich € 1,00 pro lfm. für eine Stromnutzung. Die Platzgeldeinhebung erfolgt am Marktgelände.
  6. Ende des Marktes und somit des Verkaufs ist um 18.00 Uhr.  
  7. Die Sperre der Ortsdurchfahrt wird um 19.00 Uhr aufgehoben. Bis dahin ist das Marktgelände jedenfalls zu räumen.  
  8. Das Verpackungsmaterial ist mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.  
  9. Zugewiesene Standplätze dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Für die Standzuteilung ist die Marktaufsicht zuständig.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bestimmung die Platzverweigerung für künftige Märkte in der GEMEINDE BEHAMBERG nach sich ziehen. Sie sollten daher im eigenen Interesse für die Einhaltung der genannten Punkte sorgen.

Der Bürgermeister


Anmeldeformular

für Kirtagsaussteller

Familien- u. Vorname, oder Firmenbezeichnung

Firmenbuchnummer

Angabe in lfm